04.05.2018 09:19#9
Finde ich ja erstaunlich........was du so ein Hellseher bist ;) Also vorab, ich bin NICHT der Threadersteller, sondern ein anderer Kunde der einfach mal Stellung zu deinem Post bezogen hat, der jetzt irgendwie cholerisch geworden ist.
Leider hast du deine WildWest Ansichten nicht gändert, aber zum Glück gibts ja für Bürger wie dich Gesetze.
Es ist und bleibt dabei, egal wie sehr es dir widerstrebt-> Nichtbezahlen ist kein Betrug!! Auch wenn ich hier schreibe ich habe einen Server gemietet und bezahle Ihn nicht, dann kommst du primär erstmal deinen vertraglichen Pflichten nicht nach. Daraufhin hat dein Vertragspartner Möglichkeiten nach dem Gesetz dich für deine Vertragsverletzung zu belangen.
Hier mal die Definition von Betrug:
Der Betrug, § 263 StGB, zählt zu den Vermögensdelikten. Schutzgut ist das Vermögen als Ganzes in seinem Bestand. Ein Betrug ist unter folgenden Umständen gegeben: Eine Täuschung über Tatsachen muss zu einem Irrtum des Opfers führen, dieser Irrtum muss eine Vermögensverfügung auslösen, die wiederum einen Vermögensschaden entstehen lässt. Ein Betrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Wer den Betrug als Mitglied einer Bande gewerbsmäßig begeht, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft. Der Versuch ist ebenfalls strafbar.
Erstaunlicherweise ist die Überschrift "Vorsicht Inkasso, Finger Weg" für dich üble Nachrede, bzw. Geschäftsschädigung, auch hier bezweifel ich das iregendein Richter dieser Welt deiner Argumentation folgen wird. Es ist viel eher die Aussage eines enttäuschten Kunden unds wir haben schon anhand der Urteile zu Ärztebewertungsportalen gesehen, wo machne Bewertungen wirklich grenzwertig und fast schon beleidigend sind, wie großzügig die Meinungsfreiheit von den Richtern ausgelegt wird.
Erstaunlich wie du meinst das man Mahnkosten nach belieben festlegen kann, also nochmal, ich hoffe es kommt diesmal an:
Mahnkosten sollen den entstandnen Schaden abdecken durch die Vertragsverletzung, dieser ist wie schon gesagt der materielle Mehraufwand und zusätzlich können in der Mahnung Verzugszinsen erhoben werden, i.d.R 5% über Basiszinsatz. Bei einem schuldigen Betrag von knapp 3€ sind diese über 2 Monate jedoch überschaubar.
Was du verlangt hättest spielt keine Rolle und du wärst damit auf die Schnauze gefallen.
Nur damit du nicht denkst ich sauge mir das aus den Fingern, ich habe dir hier mal eine schöne Zusammenfassung zu Mahnkosten rausgesucht, außerhalb von Gerichtsurteilen, die lesen sich immer so trocken. Ist von einer Juristin verfasst worden, ich hoffe das ist für dich Expertise genug:
https://www.finanztip.de/mahngebuehren/
Ich habe dir hier noch einen Teil des Artikels rauskopiert:
Zahlen Sie zu hohe Mahngebühren nicht
Verlangt jemand mehr als 3 Euro Mahnkosten von Ihnen, sollten Sie sich wehren. Schreiben Sie den Mahnenden an und weisen Sie ihn auf die Rechtsprechung zur Höhe der Mahnpauschalen hin. Verlangen Sie einen konkreten Nachweis für die Kosten, die tatsächlich entstanden sind. Sie können die Rechnung ohne Mahnkosten bezahlen. Sie riskieren nur, dass der Gläubiger sie nochmal anschreibt. Er wird wegen der Mahnpauschale wahrscheinlich kein gerichtliches Verfahren anstrengen. Sie sollten dem Unternehmen jedoch die Kürzung erläutern. Hier finden Sie einen Formulierungsvorschlag für ein solches Schreiben.
„Sehr geehrte Damen und Herren,
den Rechnungsbetrag habe ich überwiesen. Die zusätzlich berechneten Mahngebühren akzeptiere ich nicht, da Sie unzulässig sind. Kosten für eine Mahnung dürfen Sie erst verlangen, wenn sich der Schuldner in Verzug befindet. Außerdem sind nach der Rechtsprechung Mahnkostenpauschalen unwirksam, wenn die Pauschale den zu erwartenden Schaden übersteigt (OLG München vom 28. Juli 2011, Az. 29 U 634/11; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Februar 2014, Az. I-6 U 84/13). Die von Ihnen berechnete Pauschale ist zu hoch. Es dürfen damit nur Kosten in Rechnung gestellt werden, die durch die Mahnung tatsächlich angefallen sind. Den Nachweis der Kosten haben Sie nicht erbracht.
Mit freundlichen Grüßen"
Zitat Ende.
Und zu guter letzt, nochmal:
Nein ich bin nicht Herr Schildberg, nein ich bin keine 12 sondern 38 und damit wahrscheinlich auch älter als der legendäre Leader, der sich hier eher aufführt wie 12, was man vom zumindest von Herrn Schildberg nicht sagen kann.
Und nein ich finde es nicht OK seine Rechnungen nicht zu bezahlen und ja Herr Schildberg hat das Inkasso verdient, wenn man über 2 Monate es nicht schafft 3 Euro zu bezahlen, aber genauso wenig kann ich Phantasie Mahngebühren leiden, die aus der Luft gegriffen sind und sich nur der Bereicherung des Mahnenden dienen.
Ja Herr Schildberg wird die horrenden Inkassokosten zahlen müssen! aber dennoch rate ich Ihm die 17€ nicht zu bezahlen, wenn er es denn vor Gericht ausfechten möchte.