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Allgemein Feedback Inkasso, Finger weg!!

F. Schildberg02.05.2018 12:41 - Bearbeitet am 02.05.2018 13:56 von F. Schildberg#1
Kunde
Beiträge: 7
 
  
Meine erste als Brief eingegangene Zahlungsaufforderung beläuft sich auf 46,65€. Die Grundforderung vom 21.02 beträgt allerdings nur 2,63€...
Nach Gespräch mit dem geduldigen Servicemitarbeiter (Hut ab) hab ich erfahren, dass die Rechnung vom späteren Monat (2,63) auch schon plus Mahngebühr über 13 € beträgt und auch hier kurz davor ist ein Inkassoverfahren auszulösen.

Hier wird im Forum ja viel und besserwisserisch ermahnt, dass es nur normal ist, für beanspruchte Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen, dem stimme ich auch komplett zu.
Allerding ist mein Teamspeakserver seit Monaten schon eingefroren und nicht erreichbar.. Also werden hier Inkassounternehmen losgeschickt (Tesch mediafinanz) um Geld für Leistungen einzuziehen, die nichteinmal erbracht wurden.
Meiner Meinung nach unseriöse Praktiken die hier den Umsatz steigern, durch gerissene Vertragsklauseln!!


Edit: Würde den Titel gerne ändern und das "Finger weg" löschen, jedoch scheint das nicht möglich zu sein.
F. Schröder02.05.2018 15:22 - Bearbeitet am 02.05.2018 15:22 von F. Schröder#2
Kundenberater (Level 3)
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Hallo F. Schildberg,

wir sind vermutlich der letzte Teamspeak Server Anbieter auf dem Markt, welcher seinen Service anbietet, ohne dass zuvor eine Zahlung geleistet werden muss. Für diese Variante haben wir uns entschieden, weil wir wissen, dass viele Leute sich spontan dafür entscheiden einen Teamspeak Server zu mieten und es begrüßen, wenn der Server schnellstmöglich online ist. Um dieses Modell realisieren zu können, setzten wir auf ein Vertragsmodell, welches gang und gäbe ist, zum Beispiel bei der Anmietung von Wohnungen, beim Leasing oder bei Handyverträgen. Überall wird man sein vertraglich vereinbartes Entgelt begleichen müssen, selbst wenn der vertraglich vereinbarte Gegenstand nicht genutzt wird. Und überall wird die Miete, Rate oder Grundgebühr fällig, so lange, bis der Vertrag fristgerecht gekündigt wurde.

Solange der Kunde seine offenen Rechnungen bei uns begleicht, hat dieser keine Mehrkosten zu befürchten. Zudem bieten wir auch die Möglichkeit sich kostenlos per Handy über neue Rechnungen informieren zu lassen, und lassen selbstverständlich die obligatorischen 4 Erinnerungsschreiben (inkl. Rechnung) per E-Mail zukommen, wovon welche nicht eine einzige Mehrkosten verursacht. Außerdem sind wir extrem kulant, was den Aufschub von Zahlungsterminen angeht. Aufschübe von mehr als 2 Monate sind bei uns keine Seltenheit. Wir tun viel, um den Kunden vor Mehrkosten in Form von Mahngebühren zu bewahren, irgendwann muss der Kunde aber einfach auch mal selbst handeln. Und wenn der Kunde das nicht tut, können wir nichts weiter tun, als über ein Mahnverfahren unsere Arbeit geltend zu machen - so leid es mir tut.

Grüße
Florian Schröder
Bewertung: +3
F. Schildberg02.05.2018 15:44 #3
Kunde
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Danke für die Antwort Herr Schröder,

es ist nun wirklich "extrem kulant", dass Sie auf meine Rechnung vom 21.02. über 2,63€ eine eigende Mahngebühr von über 17€ aufschlagen bevor es weiter an das Inkassounternhemen geht und dann das erste mal ein Brief einflattert. Extrem Kulant desweiteren, dass Sie den Server daraufhin abschalten, jedoch jeden weiteren Monat einen abgeschalteten Server in Rechnung stellen, und diese Rechnungen wieder mit eigenen Mahngebühren aufblasen.
Wir tun viel, um den Kunden vor Mehrkosten in Form von Mahngebühren zu bewahren

.......


wir sind vermutlich der letzte Teamspeak Server Anbieter auf dem Markt, welcher seinen Service anbietet, ohne dass zuvor eine Zahlung geleistet werden muss.

Wahrscheinlich auch der, mit den höchsten Einnahmen durch Mahngebühren würde ich dann mal tippen. Nur meine Vermutung.

F. Schröder02.05.2018 16:37 #4
Kundenberater (Level 3)
Beiträge: 581
 
  
Wir geben 30 Tage Zeit die Rechnung zu begleichen, während welcher Zeit der Server ohne Einschränkung nutzbar ist. Das halte ich bereits für äußerst kulant. Zudem - und das hatte ich ja bereits geschrieben - ist es auch keine Seltenheit, dass wir Fristen um mehr als 2 Monate verlegen. Hier muss man sich aber eben auch bei uns melden. Wer das nicht tut, hat einfach selbst schuld. Sicher, wir könnten nun das Mahnverfahren auch erst nach 60, und nicht "schon" nach 30 Tagen starten. Doch dann wird es noch immer Leute geben, die es nicht schaffen rechtzeitig ihre Rechnung zu begleichen. Irgendwo muss man auch mal einen Punkt machen und sich an die eigene Nase fassen.
Bewertung: +4
F. Schildberg02.05.2018 17:12 - Bearbeitet am 02.05.2018 20:48 von F. Schildberg#5
Kunde
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Ich möchte mein Versäumen auch nicht abstreiten oder entschuldigen. Darum geht es nicht, eher um die überzogene und unverhältnismäßige Höhe der Mahngebühren und wie man in diese hineinläuft.
Sven150 (dauerhaft gebannt)03.05.2018 02:40 - Bearbeitet am 03.05.2018 03:09 von Sven150 (dauerhaft gebannt)#6
Kunde
Beiträge: 20
 
  
Und schon wieder so ein "Kunde" "Betrüger" der sich scheinbar entweder vorher nicht ausreichend Informiert hat, oder seine Schulden gerne anderen überlässt...
So langsam wird es echt schon Unverschämt was sich der eine oder andere "Kunde" hier leistet!

Die größte Dreistigkeit hierbei ist aber das Herr Schildberg sich hier noch über die Mahngebühren Beschweren will, obwohl er nach seiner eigenen Aussage zugibt das er selbst noch eine Schuld von 2,63 Euro offen hat, und diese angeblich versäumt zu begleichen....
Lieber Herr Schildberg.. Haben sie eigentlich überhaupt irgend ein Selbstwertgefühl, das sie sich nicht Schämen!?!?...
Ich meine nur weil keine lusst haben die Lächerliche Summe von 2,63 Euro zu bezahlen, besitzen sie dann noch die dreistigkeit sich hier öffentlich zu beschweren, das man ihnen die Scheiß 17 Euro Mahngebühren in Rechnung stellt??

Und egal wie sie sich versuchen hier für ihr verhalten zu rechtfertigen..

In meinen Augen ist das ganz klar Versuchter Betrug!!

...Normalerweise sollte Herr Schröder in diesen Fall hergehen und die Mahngebühren Verdreifachen!!
Zudem würde ich Herr Schröder hier wirklich empfehlen einen Rechtsanwalt zu konsultieren!
Ich würde es definitiv Tun!
Alleine schon wegen der Dreistigkeit!

Grüße
Sven
Legendary Owner & Leader of Svens TS3 & Discord Public PUB Community Group
M. Schroeder03.05.2018 22:47 - Bearbeitet am 03.05.2018 22:59 von M. Schroeder#7
Kunde
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Also ich verstehe das Vorgehen von NexTeamspeak voll und ganz das man irgendwann halt die Forderung abtritt, an ein Inkasso. Das hier ein Fehlverhalten des Kunden vorliegt steht außer Frage. Sollte aber wirklich eine Mahngebühr seitens NexTeamspeak von 17 € aufgeschlagen worden sein, so ist diese rechtswidrig.

Es haben schon mehrere Gerichte entschieden das Mahnungen in das Betriesbkostenrisiko des Betreibers fallen und so keine Arbeitszeit für die Mahnung in Rechnung gestellt werden darf, es darf höchstens der materielle Mehraufwand in Rechnung gestellt werden-> Den hat das Gericht als ein Blatt Papier+Briefumschlag+Porto sprich also 1,20€ definiert. Selbst Mahngebühren von 3€ wurden von Gerichten kassiert. ( Wobei ich mich Frage wer wegen 3 €, bzw. der Differenz zu 1,20 € einen Anwalt bemüht). Da bei den Mahnungen von NexTeamspeak keinerlei materielle Kosten anfallen, da diese per Mail verschickt werden sind die Mahngebühren also 0€.

Der Kunde kann sich hier selbst überlegen, ob er NexTeamspeak bittet diese aus den Kosten zu nehmen oder sich zu einem Anwalt seines Vertrauens begibt und dagegen klagt. Wohlgemerkt nur gegen die 17€, der Rest hat der Kunde verbockt.

Und an meinen erzürnten legendären Leader Vorredner, ne man kann eben nicht Mahngebühren beliebiger Höhe ausrufen und ja der Kunde hat Mist gebaut und ja er hat nicht bezahlt. Aber an seiner Stelle würden mich die 17€ auch aufregen. Man darf nicht vergessen das aus den 2 € ebbes......durch das Inkasso, auch ohne die 17€, schon mal Locker über 50€ geworden sind. Ich glaube also er ist schon gestraft genug auch ohne das du Ihn noch als Betrüger bezeichnest. Ich hoffe mal das du nie eine Rechnung vergisst oder das irgendetwas passiert das du mal nicht zahlen kannst.

Btw. nicht bezahlen einer Rechnung ist kein Betrug. Ach was würde ich dich gerne Zeter und Mordio schreiend beim Anwalt sehen, gehe doch mal hin, der braucht sicher auch was zum lachen :D

Für Nex ist die Sache eh erledigt, die haben Ihr Geld vom Inkasso bekommen ;)

Ach btw. ich habe herzlich über deine Signatur gelacht.......vielleicht schreibst du noch Frühstücksdirektor und Own Global IT Senior Vice President darunter......würde in das Gesamtkonzept passen.

VG
M. Schröder
Sven150 (dauerhaft gebannt)04.05.2018 00:39 - Bearbeitet am 04.05.2018 06:03 von Sven150 (dauerhaft gebannt)#8
Kunde
Beiträge: 20
 
  
GRÖÖÖÖÖLLLL!!...
Man... Muss du unter einen zwang leiden M. Schröder!....
Schon mal daran gedacht einen Psychiater aufzusuchen?? Wenn nicht kann ich dir nur dazu Raten!..
Über so einen Stuss was du Herr M. Schröder alias Herr F. Schildberg hier vom Stapel lässt, kann ich nur Herzhaft Lachen!! :-))

Was ist los mit deinen anderen Nicknamen M. Schröder?? Wurde dieser bereits Gebannt, oder warum nennst du dich jetzt auf einmal M. Schröder?? ^^ Meinst du ich, oder der Inhaber Herr F. Schröder merkt nicht das der Nickname M. Schröder Fake ist? ;-)

Ich Zitiere:
Sollte aber wirklich eine Mahngebühr seitens NexTeamspeak von 17 € aufgeschlagen worden sein, so ist diese rechtswidrig.

Das ist ganz Schlicht und einfach Inkorrekt!
Herr F. Schröder kann als Inhaber von Nexteamspeak.de die Mahnkosten für Versäumte Zahlungen selbst Festlegen! Und wenn er hier insgesammt 100 Euro Mahnkosten berechnen würde, wäre es nicht Rechtswidrig! Im Höhstenfall könnte man vielleicht sagen, das es "unverhältnismäßig" wäre.
Aber natürlich auch nur dann wenn man seine Rechnungen nicht Monate lang ingnoriert!
Da hier laut der Aussage von Herr Schildberg aber legdiglich von 17 Euro Mahngebühren die rede war, gehen diese auch vollkommen in Ordnung! Und selbst wenn Mehrmals die Mahnkosten in Rechnung gestellt wurden, ist das Gerechtfertigt! Wie gesagt. Ich hätte hier das Dreifache Verlangt!.... (Rechnerisch mehr als Gerechtfertigt für über 2 Monate für den besagten Zeitraum vom 27.2. bis Heute 04.05.)

Tut mir ja irgendwo leid, aber deine Rechnung geht so leider nicht auf ^^

Ich Zitiere:
Btw. nicht bezahlen einer Rechnung ist kein Betrug. Ach was würde ich dich gerne Zeter und Mordio schreiend beim Anwalt sehen, gehe doch mal hin, der braucht sicher auch was zum lachen :D

Sehr gut ausgedrückt! Leider nur ohne Sinnhaftigkeit dahinter...

Zur erklärung:
Nicht bezahlen ist zwar so erstmal keine Straftat! Das ist Richtig! Aber das "nicht bezahlen" von offenen Rechnungsposten öffentlich zugeben, idem man angibt das man 2,63 Euro die seit Februar offen sind wegen Vernachlässigung der Zahlpflicht nicht bezahlt hat, und nexteamspeak.de dann noch vorzuwerfen das die Mahhngebühren zu unrecht erhoben wurden ist in meinen Augen allerdings Versuchter Betrug!!

Und hierzu erschwerend kommt ggf. noch üble Nachrede b.z.w. Vorsetzliche Geschäftsschädigung (..Inkasso, Finger weg!) Dazu kommt noch das hierbei das "Öffentliche Interesse" besteht, weil deine "Nicht Zahl-Bereitschaft" auch alle anderen Ehrliche-Kunden hier betrifft! Das wird jeder Anwalt in Deutschland entweder genauso sehen, oder aber dich in diesen bezug ggf. wegen anderer Straftaten (die mir noch nicht aufgefallen sind) anklagen! Und vor Gericht wird der Anwalt Höhstwahrscheinlich beantragen das Strafmaß für dich um den einen oder anderen 100 Euro Schein, ersatzweise (Jugend)arrest zu erhöhen!! Was die Richter dann daraus machen, kann jeder für sich slebst Ausmalen.

Sofern der Inhaber Herr F. Schröder meinen Ratschlag annimmt, und einen Anwalt konsultiert, kannst du dich in jeden Fall schonmal über eine saftige Geldstrafe Freuen! Wodrüber sich deine Erziehungsberechtigten bestimmt auch sehr Freuen werden! ^^

Du wirst dann selbst erleben, wie sehr du dann noch über meine Ratschläge lachen kannst ^^
Wer in einer Lache voll mit Benzin steht, sollte nicht mit dem Feuer Spielen...

Apropos. Was das "Schreien" beim Anwalt angeht..
Ich habe meine Emotionen in gegensatz zu dir im Griff!
Außerdem brauche ich nicht Schreien für etwas was sowieso nicht passieren wird/kann.
Das eizige wo ich ggf. doch Schreien würde ist wenn die Richter dich Verurteilen!
Was sehr Wahrscheinlich wäre!

Von daher hör auf zu Träumen, bevor du dir noch Weh tust klener ;-)

Und selbst wenn Herr F. Schröder keinen Anwalt konsultiert, wirst du jeden Cent von deiner Rechnung bezahlen mussen!! Auch die 17 Euro Mahngebühren! Und diese Tatsache alleine lässt Hoffen, und zaubert mir persönlich ein zusätzliches lächeln ins gesicht ! :-)

Ich Zitiere:
Ach btw. ich habe herzlich über deine Signatur gelacht.......vielleicht schreibst du noch Frühstücksdirektor und Own Global IT Senior Vice President darunter......würde in das Gesamtkonzept passen.

Hierüber haben wir alle besonders Herzhaft Gelacht! :-))))))))
Leider jedoch gehen wir auf Provokationen/Emotionalen Entgleisungen von irgendwelchen 12-Jährigen Fake-Profilen prinzipiell nicht ein!... So ein Pech aber auch ;-)
Vielen dank aber trozdem für den Versuch! ^^
Daumen Hoch!

In diesen Sinne.
Immer daran denken! Auch das erstellen von so genannten Fake-Nicknamen schützt vor Strafe nicht !

Ich wünsche dir dennoch ein Schönes Wochenende Herr Fake :-)
Auf das dir deine Großkotzigkeit noch einmal richtig Ärger einhandeln wird!
Cheers!
Mit freundlichen Grüßen
Sven
Legendary Owner & Leader of Svens TS3 & Discord Public PUB Community Group
M. Schroeder04.05.2018 09:19 #9
Kunde
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Finde ich ja erstaunlich........was du so ein Hellseher bist ;) Also vorab, ich bin NICHT der Threadersteller, sondern ein anderer Kunde der einfach mal Stellung zu deinem Post bezogen hat, der jetzt irgendwie cholerisch geworden ist.

Leider hast du deine WildWest Ansichten nicht gändert, aber zum Glück gibts ja für Bürger wie dich Gesetze.


Es ist und bleibt dabei, egal wie sehr es dir widerstrebt-> Nichtbezahlen ist kein Betrug!! Auch wenn ich hier schreibe ich habe einen Server gemietet und bezahle Ihn nicht, dann kommst du primär erstmal deinen vertraglichen Pflichten nicht nach. Daraufhin hat dein Vertragspartner Möglichkeiten nach dem Gesetz dich für deine Vertragsverletzung zu belangen.

Hier mal die Definition von Betrug:
Der Betrug, § 263 StGB, zählt zu den Vermögensdelikten. Schutzgut ist das Vermögen als Ganzes in seinem Bestand. Ein Betrug ist unter folgenden Umständen gegeben: Eine Täuschung über Tatsachen muss zu einem Irrtum des Opfers führen, dieser Irrtum muss eine Vermögensverfügung auslösen, die wiederum einen Vermögensschaden entstehen lässt. Ein Betrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Wer den Betrug als Mitglied einer Bande gewerbsmäßig begeht, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft. Der Versuch ist ebenfalls strafbar.

Erstaunlicherweise ist die Überschrift "Vorsicht Inkasso, Finger Weg" für dich üble Nachrede, bzw. Geschäftsschädigung, auch hier bezweifel ich das iregendein Richter dieser Welt deiner Argumentation folgen wird. Es ist viel eher die Aussage eines enttäuschten Kunden unds wir haben schon anhand der Urteile zu Ärztebewertungsportalen gesehen, wo machne Bewertungen wirklich grenzwertig und fast schon beleidigend sind, wie großzügig die Meinungsfreiheit von den Richtern ausgelegt wird.


Erstaunlich wie du meinst das man Mahnkosten nach belieben festlegen kann, also nochmal, ich hoffe es kommt diesmal an:

Mahnkosten sollen den entstandnen Schaden abdecken durch die Vertragsverletzung, dieser ist wie schon gesagt der materielle Mehraufwand und zusätzlich können in der Mahnung Verzugszinsen erhoben werden, i.d.R 5% über Basiszinsatz. Bei einem schuldigen Betrag von knapp 3€ sind diese über 2 Monate jedoch überschaubar.

Was du verlangt hättest spielt keine Rolle und du wärst damit auf die Schnauze gefallen.

Nur damit du nicht denkst ich sauge mir das aus den Fingern, ich habe dir hier mal eine schöne Zusammenfassung zu Mahnkosten rausgesucht, außerhalb von Gerichtsurteilen, die lesen sich immer so trocken. Ist von einer Juristin verfasst worden, ich hoffe das ist für dich Expertise genug:

https://www.finanztip.de/mahngebuehren/

Ich habe dir hier noch einen Teil des Artikels rauskopiert:

Zahlen Sie zu hohe Mahngebühren nicht

Verlangt jemand mehr als 3 Euro Mahnkosten von Ihnen, sollten Sie sich wehren. Schreiben Sie den Mahnenden an und weisen Sie ihn auf die Rechtsprechung zur Höhe der Mahnpauschalen hin. Verlangen Sie einen konkreten Nachweis für die Kosten, die tatsächlich entstanden sind. Sie können die Rechnung ohne Mahnkosten bezahlen. Sie riskieren nur, dass der Gläubiger sie nochmal anschreibt. Er wird wegen der Mahnpauschale wahrscheinlich kein gerichtliches Verfahren anstrengen. Sie sollten dem Unternehmen jedoch die Kürzung erläutern. Hier finden Sie einen Formulierungsvorschlag für ein solches Schreiben.

„Sehr geehrte Damen und Herren,

den Rechnungsbetrag habe ich überwiesen. Die zusätzlich berechneten Mahngebühren akzeptiere ich nicht, da Sie unzulässig sind. Kosten für eine Mahnung dürfen Sie erst verlangen, wenn sich der Schuldner in Verzug befindet. Außerdem sind nach der Rechtsprechung Mahnkostenpauschalen unwirksam, wenn die Pauschale den zu erwartenden Schaden übersteigt (OLG München vom 28. Juli 2011, Az. 29 U 634/11; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Februar 2014, Az. I-6 U 84/13). Die von Ihnen berechnete Pauschale ist zu hoch. Es dürfen damit nur Kosten in Rechnung gestellt werden, die durch die Mahnung tatsächlich angefallen sind. Den Nachweis der Kosten haben Sie nicht erbracht.

Mit freundlichen Grüßen"

Zitat Ende.


Und zu guter letzt, nochmal:

Nein ich bin nicht Herr Schildberg, nein ich bin keine 12 sondern 38 und damit wahrscheinlich auch älter als der legendäre Leader, der sich hier eher aufführt wie 12, was man vom zumindest von Herrn Schildberg nicht sagen kann.

Und nein ich finde es nicht OK seine Rechnungen nicht zu bezahlen und ja Herr Schildberg hat das Inkasso verdient, wenn man über 2 Monate es nicht schafft 3 Euro zu bezahlen, aber genauso wenig kann ich Phantasie Mahngebühren leiden, die aus der Luft gegriffen sind und sich nur der Bereicherung des Mahnenden dienen.

Ja Herr Schildberg wird die horrenden Inkassokosten zahlen müssen! aber dennoch rate ich Ihm die 17€ nicht zu bezahlen, wenn er es denn vor Gericht ausfechten möchte.




F. Schildberg04.05.2018 15:23 #10
Kunde
Beiträge: 7
 
  
Schönen guten Freitag,
zuerst einmal vorweg: Inkasso ist bezahlt und auch alle anderen Forderungen einschließlich der 17 Euro Mahngebühren. Zu keinem Zeitpunkt wollte ich eine Zahlung verhindern oder mich vor ihr drücken.
Ich habe hier in die Feedback Rubrik geschrieben, um zum einen der Geschäftsführung die Enttäuschung der Kunden vor Augen zu führen aber vor allem um aufklärend andere Menschen an meiner Erfahrung teilhaben zu lassen. Ich denke ich habe das "relativ" neutral geschildert.

Ich bezweifele, dass es sich hierbei um Rufmord handelt. Ich bin jedoch kein Jurist sondern angehender Architekt Mitte 20 , also weiß ich auch nicht was es mit der "Bezichtigung einer Straftat" an dieser Stelle auf sich hätte.
Sowieso, diese anmaßenden Unterstellungen des "Leaders" Sven sind über alle Maße unverschämt und unreflektiert. Hier geht es doch nicht darum wer am lautesten bellt, sondern im besten Falle um konstruktive Gespräche für Drittleser.
An dieser Stelle herzlichen Dank an M. Schroeder, für die kompetente, fachliche und an der einen oder anderen Stelle ein Schmunzeln hervorrufende Einschätzung der Situation, aus der ich sicherlich meine Lehre gezogen habe.
Wie Sie schon sagten, ist es die Bemühung um einen Anwalt bei solchen Beträgen nicht Wert, weshalb jetzt auch alle Forderungen beglichen wurden. Das werden sicherlich 95% der abgemahnten Nexkunden genauso sehen und die Geschäftführung wird darum wissen.

Also man kann wirklich jedem nur Kunden empfehlen, trotz des "flexiblen" und "spontanen" Vertragsmodells die Rechnungen bei Nutzungsbeginn direkt zu bezahlen, da man sonst Gefahr läuft eine 1000% Preissteigerung zu erfahren.

 

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